Die Aussage von Zeugen ist eines der häufigsten Beweismittel im Gerichtsverfahren. Richterinnen und Richter müssen regelmäßig über streitige Sachverhalte entscheiden, bei denen sie selbst nicht anwesend waren. Um die Sachverhalte möglichst wahrheitsgetreu zu ermitteln, sind sie auf die Unterstützung von Zeugen angewiesen. Zeugenaussagen sind daher ein entscheidender Schritt zu einem gerechten Urteil.

Auf Zeugen kommen zwei Pflichten zu:

  • die Zeugnispflicht und
  • die Wahrheitspflicht. 

Zeugen können nicht selbst entscheiden, ob sie ihrer Zeugnispflicht nachkommen. Vielmehr sind sie hierzu kraft Gesetzes verpflichtet. Die Zeugnispflicht kann von den Gerichten mit Ordnungsmitteln, Kostenauferlegung und sogar mit der zwangsweisen Vorführung und notfalls Beugehaft durchgesetzt werden.

Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Zeugen, denen aus persönlichen oder beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Dies kann insbesondere bei Angehörigen von Prozessbeteiligten oder einer beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Personen der Fall sein.

Zeugen müssen vor Gericht die Wahrheit sagen. Verstöße gegen die Wahrheitspflicht erfüllen den Straftatbestand der Falschaussage. Unsicherheiten sollten Zeugen daher im Rahmen ihrer Aussage stets offenbaren. Zur Bekräftigung ihrer Aussage können Zeugen vereidigt werden.

Ausführliche Informationen Externer Link zu diesen Fragen und zur Zeugenentschädigung bietet das Justizportal.

Zeugenbetreuung
beim Amtsgericht Marsberg

Sie oder Ihr Kind wurden als Zeugin beziehungsweise Zeuge in einem Strafverfahren geladen.

  • Haben Sie Fragen zum Verfahrensablauf?
  • Fühlen Sie sich unsicher, was auf Sie zukommt und wünschen sich aus Anlass der Hauptverhandlung professionelle Unterstützung?

Die Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes (aSD) der Justiz NRW bieten eine kostenlose Information und kompetente Begleitung für Zeuginnen und Zeugen an. Wir bieten Ihnen – je nach Bedarf – an:

  • Telefonische Informationen bezüglich des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung
  • Besichtigung eines Sitzungssaals im Vorfeld
  • Begleitung während der Wartezeit
  • Begleitung während des Vernehmungstermins im Gerichtssaal
  • Vermittlung von Informationen über weitergehende Hilfsangebote


Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 14 Tage vor der Hauptverhandlung telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Zuständig für den Bezirk des Amtsgerichts Marsberg ist die Dienststelle des aSD in Brilon, Bahnhofstraße 34, 59929 Brilon.

Ansprechpartnerin:
Frau Sandra Schulte (Vertretung: Frau Manuela Schulte)

E-Mail:
asd.brilon@lg-arnsberg.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Telefon:
02961 966200


Wir freuen uns, Sie unterstützen zu können.

Das Team der Zeugenbetreuung
des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz NRW
bei dem Landgericht Arnsberg