Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der zuletzt bekanntgewordenen Betrugsmaschen, bei denen unter dem Anschein hoheitlichen Handelns versucht wurde, Zahlungen an unberechtigte Personen zu erwirken. 

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen keinesfalls abschließend sind!


Anrufe, E-Mails und SMS von vermeintlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte

In der jüngeren Vergangenheit wurden Behördennamen, Namen und E-Mail-Adressen von Beschäftigten der Gerichte (insbesondere Gerichtsvollzieher/innen) sowie behördliche Telefonnummern in missbräuchlicher Weise verwendet.

Auch wurden SMS mit einer Zahlungsaufforderung versendet, die vorgeblich vom "Amtsgericht" stammen und auf ein bereits abgeschlossenes gerichtliches Verfahren verweisen. Amtsgerichte kommunizieren nicht per SMS und fordern auf diesem Wege keine Zahlungen an. Bitte zahlen Sie nicht aufgrund solcher Mitteilungen und klicken Sie auch keine dort angegebenen Links an.

Von Seiten der Justizbehörden wird Sie niemand dazu auffordern, angebliche Forderungen durch Überweisung auf ausländische Konten zu begleichen! Nehmen Sie in Zweifelsfällen immer Kontakt mit dem Amtsgericht auf, um sich von der Richtigkeit der Anrufe zu überzeugen.



Gefälschte Kostenrechnungen in Handels- und Vereinsregistersachen

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf. Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen, die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Anhaltspunkte für gefälschte Kostenrechnungen:

  • das Zahlungskonto ist kein deutsches Konto = die IBAN beginnt nicht mit DE
  • das Zahlungskonto wird nicht bei der Deutschen Bundesbank geführt
  • es ist eine sehr kurze Zahlungsfrist – beispielsweise 3 Werktage – angegeben

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts. Wenn Sie bei einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen eine Eintragung ins Handelsregister veranlasst haben, stammt die echte Rechnung hierfür immer von diesem Amtsgericht.

Haben Sie Zweifel an der Echtheit der Rechnung, erkundigen Sie sich unter der Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Nutzen Sie nicht die Nummer oder E-Mail-Adresse auf der fragwürdigen Rechnung.

Für den  Abruf von Daten aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter handelsregister.de externer Link werden keine Kosten erhoben. Es müssen vom Nutzer in keinem Fall persönliche Daten eingegeben werden. Sollte Sie auf einer Internetseite zur Eingabe von persönlichen Daten und/oder zur Zahlung von Gebühren aufgefordert werden, befinden Sie sich nicht auf dem gemeinsamen Registerportal der Länder.



Gefälschte Mahnschreiben und Kostenrechnungen von gerichtlichen Vollstreckungspersonen

Aktuelle Betrugsversuche, bei denen ein Gerichtsvollzieher eines Amtsgerichts als Vollstreckungsorgan genannt wird, erfolgen (soweit derzeit bekannt) im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Die betrügerischen Schreiben haben gemein, dass ein angebliches Schreiben eines Gerichtsvollziehers mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift beigefügt wird, um den Forderungen eine gewisse Glaubwürdigkeit beizumessen. Der Gerichtsvollzieher existiert dabei namentlich, ist jedoch nicht bei der angegebenen Stelle tätig.

Es werden Zahlungsaufforderungen nebst einer Rechnung mit einer nicht-deutschen IBAN versendet. 

Bitte überprüfen Sie entsprechende Schreiben sorgfältig und nehmen Sie in Zweifelsfällen gegebenenfalls Kontakt zur zuständigen Gerichtsvollzieherin oder zum zuständigen Gerichtsvollzieher auf.