Schiedspersonen für Marsberg
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es ist 1 Schiedsamtsbezirk vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Brinke, Lilianna | Rosenstr. 10 34431 Marsberg Mobil: 0175 6394541 E-Mail: liliannabrinke@gmail.com Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Marsberg |
1.Vertretung: Aßhauer, Michael | Poststr. 22 34431 Marsberg Mobil: 0176 32912097 E-Mail: michael_asshauer@web.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Stadt Marsberg
Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg
Tel.-Nr.: 02992 602-1 , Telefax: 02992 602-202
E-Mail: info@marsberg.de
Keine aktuellen Daten ?
Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Bitte melden Sie erforderliche Änderungen unmittelbar an das für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht.
Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung