Vollstreckungsaufträge richten Sie bitte an folgende Anschrift:
Amtsgericht Marsberg
-Gerichtsvollzieherverteilerstelle-
Hauptstraße 3
34431 Marsberg
So können Sie Verzögerungen wegen einer eventuellen Verhinderung des Gerichtsvollziehers vermeiden.
Welcher Gerichtsvollzieher für Ihren Vollstreckungsauftrag zuständig ist, erfahren Sie mittels der unten aufgeführten online Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher.
Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für
- Zwangsräumungen
- die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
- Zustellungen.
Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.
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