Der Einwurf für den Nachtbriefkasten befindet sich in der Tür des Haupteingangs.

Aufgrund einer technischen Vorrichtung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten sichergestellt, dass ein fristgerechter Eingang von Schriftstücken beim Amtsgericht Marsberg gewährleistet ist. Schriftstücke die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, werden von Schriftstücken getrennt, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt.

Hiervon sind an das Grundbuchamt gerichtete Schriftstücke ausgeschlossen.
Ausschlaggebend ist hier der Eingang im Grundbuchamt!


Ab dem 01.01.2020 wird der Briefkasten des Amtsgerichts Marsberg samstags sowie an Sonn- und Feiertagen nicht mehr geleert. Eine Kontrolle von Posteingängen sämtlicher Form findet an diesen Tagen hier nicht mehr statt.

Eilige Eingaben sind an diesen Tagen ab dem 01.01.2020 unmittelbar an das Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstraße 4, 59821 Arnsberg zu richten.