Schiedspersonen für Marsberg

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Brinke, LiliannaRosenstr. 10
34431 Marsberg
Mobil: 0175 6394541
E-Mail: liliannabrinke@gmail.com
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Marsberg
1.Vertretung:
Aßhauer, Michael
Poststr. 22
34431 Marsberg
Mobil: 0176 32912097
E-Mail: michael_asshauer@web.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Marsberg
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Marsberg
Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg
Tel.-Nr.: 02992 602-1 , Telefax: 02992 602-202
E-Mail: info@marsberg.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

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