Strafsachen, mit Ausnahme von Jugendstrafsachen, und nahezu alle Zivilverfahren sind öffentlich. Die Verhandlungen können jederzeit von jedermann besucht werden.

Für den Besuch von Schulklassen empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit der zuständigen Abteilung.

Der Besuch von Verhandlungen ist beschränkt durch das Platzangebot.