Der vom Präsidium des Amtsgerichts Marsberg beschlossene Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Die jeweils geltende Fassung ist hier eingestellt.

Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.